Zum Inhalt springen

Fragen & Antworten

Erste Orientierungshilfen rund um Trauerfall, Bestattung und Vorsorge – von Bestattungen Herzog in Winsen (Luhe).

Erste Orientierungshilfen für Sie

Die meisten Menschen fühlen sich rund um einen Trauerfall und die Planung einer Beerdigung verunsichert und haben viele Fragen. Auf einige der am häufigsten gestellten Fragen zum Thema Bestattung geben wir Ihnen an dieser Stelle erste Antworten. Weiterführende Informationen geben wir Ihnen gerne im persönlichen Gespräch.

Allgemeines

Bei einem Sterbefall zu Hause rufen Sie bitte zunächst den Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Nummer 116 117 an. Dieser stellt den Tod fest und Sie erhalten eine Todesbescheinigung. Anschließend rufen Sie uns von Bestattungen Herzog unter der Nummer 0 41 71 – 65 27 11 an, um die nächsten Schritte zu besprechen.

Bei einem Sterbefall im Krankenhaus, in einer Pflegeeinrichtung oder in einem Hospiz kümmert sich das dortige Personal darum, die Todesbescheinigung einzuholen und kann auch den Bestatter benachrichtigen. Gerne können Sie bereits im Vorwege uns als Bestatter Ihres Vertrauens angeben.

Bestattung ist Vertrauenssache – einen guten Bestatter erkennen Sie an der Qualifikation, aber auch und vor allem daran, dass er Ihnen gegenüber in allen Belangen transparent arbeitet. Ein seriöser Bestatter erstellt Ihnen einen aussagekräftigen Kostenvoranschlag und gibt Ihnen die Möglichkeit, ihn zunächst noch mit einem anderen Bestatter zu vergleichen. Fragen Sie auch, ob Sie einen Blick in die Versorgungsräumlichkeiten werfen dürfen und wie weit Sie sich persönlich in die Bestattung einbringen können. Zu guter Letzt: Erkundigen Sie sich im Bekanntenkreis, welche Erfahrungen gemacht wurden – und nicht zu vergessen: Hören Sie auf Ihr Bauchgefühl.
Als Ihr Bestatter beraten wir Sie zu allen Entscheidungen rund um die Beerdigung. Wir überführen den Verstorbenen, versorgen ihn und betten ihn ein. Wir kümmern uns um alle notwendigen Formalitäten, gestalten den Trauerdruck und übernehmen die Organisation der Abschiednahme, Trauerfeier und Beisetzung einschließlich aller Absprachen mit weiteren Dienstleistern.
In Zeiten von sozialen Netzwerken, Online-Shopping, Multimedia-Diensten und virtuellen Konten darf eines nicht vergessen werden: der digitale Nachlass. Wir unterstützen Sie auch hierbei und prüfen, ob ein Account, eine Mitgliedschaft oder ein Vertrag mit dem Verstorbenen besteht. Dabei können Sie bestimmen, ob die ermittelten Konten gekündigt oder auf Sie übertragen werden. Social-Media-Profile können deaktiviert oder, wie bei Facebook, in einen Gedenk-Modus gesetzt werden.

Bestattungsarten

Grundsätzlich gibt es nur zwei Bestattungsarten: die Erdbestattung im Sarg und die Feuerbestattung, bei der der Verstorbene zunächst im Sarg kremiert wird und anschließend die Beisetzung der Asche stattfindet. Während die Beerdigung im Sarg nur auf kirchlichen oder städtischen Friedhöfen stattfinden kann, gibt es für Urnenbeisetzungen weitere Möglichkeiten: die Seebestattung in bestimmten Bestattungsgebieten der Nord- oder Ostsee und die Baumbestattung oder Waldbestattung in einem Bestattungswald. In einigen Nachbarländern gibt es zudem weitere Beisetzungsmöglichkeiten, zum Beispiel das Verstreuen der Asche.
Welche Grabarten an einem Ort oder auf einem Friedhof angelegt werden, entscheidet immer der jeweilige Friedhofsträger. Klassische Grabarten sind das Wahlgrab und das Reihengrab. Auch Urnengemeinschaftsgräber mit oder ohne Namensnennung werden häufig angeboten. Ob es darüber hinaus Partnergräber, gärtnerisch gepflegte Themenanlagen oder Baumbestattungen gibt, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Die Ruhezeit ist die Mindestlaufzeit einer Grabstelle. Nach Ablauf der Ruhezeit werden Reihengräber eingeebnet und neu belegt. Bei Wahlgräbern kann die Nutzungsdauer verlängert werden. Die unterschiedlichen Ruhezeiten hängen mit der Bodenbeschaffenheit zusammen – die Ruhezeit muss so bemessen sein, dass Sarg und Leichnam oder Urne und Asche vollständig vergehen können. Bei uns in Winsen (Luhe) und Umgebung beträgt die Ruhezeit meistens 25 Jahre.
Einige Krematorien bieten in der Tat die Einäscherung zu einem Wunschtermin an, sodass Sie zu der Zeit vor Ort oder zumindest in Gedanken bei dem Verstorbenen sein können. Gerne geben wir von Bestattungen Herzog Ihren Wunschtermin an das Krematorium weiter.
Ob und in welcher Form Sie bei der Einäscherung dabei sein können, hängt vom jeweiligen Krematorium ab. Es gibt Krematorien mit einer Trauerhalle oder einem Andachtsraum, von wo aus die Angehörigen der Übergabe des Sarges an das Feuer beiwohnen können. Diese Zeremonie kann auch mit einer Andacht und von Musik begleitet werden.
Ein Sarg wird bei der Feuerbestattung aus Achtung vor dem Verstorbenen und aus hygienischen Gründen verwendet. Ein weiterer wesentlicher Grund ist, dass der Leichnam ohne Sarg nicht vollständig verbrennen würde. Dieser Prozess setzt erst ein, wenn der Sarg sich durch die hohe Temperatur im Ofen selbst entzündet hat.
In Deutschland darf die Asche des Verstorbenen grundsätzlich nicht an die Angehörigen übergeben werden. Sie ist auf einem Friedhof oder in dafür vorgesehenen Wald- oder Meeresgebieten beizusetzen. Im Land Bremen darf die Asche unter bestimmten Umständen auf einem Privatgrundstück beigesetzt werden. Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie dazu Fragen haben.
Ja, viele Krematorien können besichtigt werden. Einige Krematorien veranstalten regelmäßig einen Tag der offenen Tür mit Führungen und Informationsveranstaltungen. Gerne informieren wir Sie über die Möglichkeiten in den Krematorien unserer Region.
Ja, die Hinterbliebenen können bei der Seebestattung dabei sein und der Übergabe der Urne an die See beiwohnen. Nach der Seebestattung erhalten Sie eine Karte mit den genauen Koordinaten der Beisetzung, sodass Sie den Ort jederzeit wieder aufsuchen können. Die Reedereien bieten auch Gedenkfahrten dorthin an.

Bestattungskosten

Wie viel eine Bestattung kostet, lässt sich nicht pauschal beantworten, denn die persönlichen Wünsche spielen eine entscheidende Rolle. Wir nehmen uns Zeit, über Ihre Vorstellungen zu sprechen, beraten Sie ausführlich und erstellen Ihnen daraufhin einen detaillierten Kostenvoranschlag. Grundsätzlich lassen sich die Kosten in drei Bereiche unterteilen:

• Unsere Bestattungsleistungen, Sarg und gegebenenfalls Urne
• Kommunale und kirchliche Gebühren (z. B. Kosten für die Grabstelle und die Ausstellung der Sterbeurkunde)
• Auslagen für weitere Dienstleister, wie etwa Floristen, Redner, Musiker, Kaffeetafel und Traueranzeige
Die Bestattung muss der Bestattungspflichtige veranlassen. In der gesetzlichen Rangfolge sind das: Ehegatte/Lebenspartner, volljährige Kinder, Eltern, volljährige Geschwister, Großeltern oder volljährige Enkelkinder. Die Kosten der Bestattung sind grundsätzlich vom Erben zu tragen. Sollten alle Bestattungs- bzw. Kostentragungspflichtigen ein Einkommen unterhalb des Sozialhilfesatzes haben, kann beim zuständigen Sozialamt ein Antrag auf Bestattungsbeihilfe gestellt werden.
Wenn Sie die Kosten für eine Bestattung nicht auf einmal aufbringen können, ermöglichen wir von Bestattungen Herzog Ihnen nach Absprache eine Ratenzahlung. Darüber hinaus können wir auch gemeinsam schauen, an welchen Stellen Sie gegebenenfalls Geld bei der Beerdigung sparen können. Wichtig ist, dass Sie nicht aus Kostengründen auf einen festen Erinnerungsort oder eine würdevolle Trauerfeier verzichten müssen.
Sind Sie als bestattungspflichtiger Angehöriger nicht in der Lage, für die Kosten einer angemessenen Bestattung aufzukommen und kann der Betrag auch nicht aus dem Erbe aufgebracht werden, ist es möglich, beim Sozialamt einen Antrag auf Übernahme von Beerdigungskosten nach SGB XII, § 74 zu stellen. Es werden nur die Kosten für eine ortsüblich angemessene Bestattung übernommen.

Individueller Abschied

Die Möglichkeiten sind vielfältig: Angehörige können beim Waschen und Einkleiden des Verstorbenen helfen, Geschenke mit in den Sarg legen, Sarg oder Urne gestalten und die Dekoration für die Trauerfeier selbst entwerfen. Hinterbliebene können bei der Trauerfeier sprechen oder musizieren und den Sarg oder die Urne zum Grab tragen. Wie Sie sich konkret in die Gestaltung der Bestattung einbringen können und möchten, ist bei Bestattungen Herzog immer auch ein Thema im Trauergespräch.

Zum Trauerdruck gehören Anzeigen in der Tagespresse, Trauerbriefe, Einladungen zum Trauerkaffee und Danksagungen. Welche Formen Sie nutzen möchten, entscheiden Sie. Dabei können Sie gerne eigene Text- und Gestaltungsideen einbringen. Gerne geben wir Ihnen auch Anregungen und übernehmen die Umsetzung.
Ein Online-Gedenkportal bietet Ihnen die Möglichkeit, den Verstorbenen auf vielfältige Weise zu ehren und gemeinsam mit Angehörigen, Freunden und Bekannten Erinnerungen zu teilen. Bestattungen Herzog richtet für Ihren verstorbenen Angehörigen kostenfrei eine persönliche Gedenkseite ein. Hier können Sie zu jeder Zeit und von überall auf der Welt Kerzen entzünden, Worte des Gedenkens hinterlassen oder Fotos teilen. Außerdem können Sie mit einer Online-Fotobuchsoftware Erinnerungsbücher erstellen.

Sternenkinder

In Niedersachsen gilt: Ein tot geborenes Kind mit einem Geburtsgewicht von mindestens 500 Gramm muss bestattet werden – ebenso jedes Kind, das nach der Geburt ein Lebenszeichen wie Herzschlag oder Atmung gezeigt hat, unabhängig vom Gewicht. Für früh geborene, verstorbene Kinder unter 500 Gramm besteht keine Bestattungspflicht, wohl aber ein Bestattungsrecht: Auf Wunsch mindestens eines Elternteils muss eine würdevolle Beisetzung ermöglicht werden. Welcher Weg der richtige für Sie ist, entscheiden allein Sie – wir von Bestattungen Herzog begleiten Sie dabei einfühlsam und ohne Zeitdruck.
Wie bei jeder Bestattung können Sie zwischen einer Erd- und einer Feuerbestattung wählen. Ihr Kind kann in einem eigenen Kindergrab oder in einem bestehenden Familiengrab seine letzte Ruhe finden. Viele Friedhöfe richten zudem besondere Gemeinschaftsgrabfelder ein – häufig „Sternengarten“ oder „Sternenfeld“ genannt –, auf denen Sternenkinder gemeinsam und mit einer würdevollen Gedenkfeier beigesetzt werden. Gerne besprechen wir in Ruhe mit Ihnen, welche Form des Abschieds Ihren Wünschen am besten entspricht.
Ja. Seit Mai 2013 können Eltern ihr tot geborenes Kind auf Wunsch beim Standesamt des Geburtsortes bescheinigen lassen – auch dann, wenn keine Bestattungspflicht besteht. Diese Bescheinigung gibt Ihrem Kind einen Namen und einen offiziellen Platz und ist für viele Eltern ein wichtiger Teil des Abschieds. Gerne nennen wir Ihnen die nötigen Schritte und stehen Ihnen mit Rat zur Seite.

Umgang mit Verstorbenen

In den meisten Bundesländern, so auch bei uns in Niedersachsen, soll der Verstorbene innerhalb von 36 Stunden nach Feststellung des Todes in eine Leichenhalle oder zum Bestatter überführt werden. Möchten Sie sich mehr Zeit nehmen, können Sie in der Regel auch eine Verlängerung der Frist beantragen. Gerne sind wir Ihnen dabei behilflich.
In den meisten Bundesländern, so auch bei uns in Niedersachsen, dürfen Sie einen Verstorbenen bis zu 36 Stunden zu Hause behalten und können ihn dort zur Abschiednahme aufbahren. Beachten Sie dabei, dass es in dem entsprechenden Zimmer nicht zu warm ist und decken Sie den Toten am besten nur mit einem Laken zu. Gerne unterstützen wir von Bestattungen Herzog Sie bei der Aufbahrung zuhause.
Wenn Sie dem Verstorbenen auf diese Weise einen letzten Dienst erweisen möchten, können Sie den Sarg gemeinsam mit Verwandten oder Freunden selbst zum Grab tragen. Bei einer Feuerbestattung dürfen Sie natürlich auch die Urne selbst tragen.
Ja. Ob aus persönlichen oder religiösen Gründen – selbstverständlich respektieren und erfüllen wir den Wunsch, dass eine Verstorbene von Frauen versorgt wird.

Bestattungsvorsorge

Wenn Sie besondere Wünsche für die eigene Bestattung haben, sollten Sie grundsätzlich frühzeitig mit Ihren Angehörigen darüber reden. Zudem empfiehlt sich eine Bestattungsvorsorge. Bei einer persönlichen Vorsorgeberatung bei Bestattungen Herzog können Sie mit uns Ihre Ideen zu Abschiednahme und Beerdigung besprechen und dann sämtliche Details vertraglich festlegen. Gerade bei ganz persönlichen Wünschen ist eine Bestattungsvorsorge ratsam, damit es bei den Hinterbliebenen nicht zu Unklarheiten kommt.
Es ist grundsätzlich sinnvoll, seine Bestattungswünsche im Rahmen der Bestattungsvorsorge finanziell abzusichern. Das hierfür zurückgelegte Geld ist zweckgebunden für Ihre spätere Bestattung und somit vor dem Zugriff Dritter, beispielsweise des Sozialamts, geschützt. Darüber hinaus entlasten Sie Ihre Angehörigen bei den Beerdigungskosten und stellen sicher, dass Ihre Wünsche später garantiert umgesetzt werden.

Umgang mit Trauer

Grundsätzlich empfehlen wir, Kinder zur Beerdigung mitzunehmen. Auch wenn sie vielleicht noch nicht alles verstehen, möglicherweise überfordert sind oder sich vielleicht zwischendurch langweilen, würde es in jedem Fall schwerer wiegen, sich in der Zeit der Trauer ausgegrenzt zu fühlen. Der Abschied ist ein einmaliger, unwiederbringlicher Moment und ein wichtiger Schritt in der Trauerverarbeitung. Als erfahrene Bestatter wissen wir, dass Kinder auf ganz eigene Art trauern und begleiten auch sie auf ihrem Weg des Abschieds.
Wie ein Kind den Tod begreift und versteht, hängt von seinem Alter sowie seiner Persönlichkeitsentwicklung ab. Im Todesfall ist es wichtig, mit den Kindern offen und ehrlich zu sprechen, altersgerechte Formulierungen zu verwenden und sie in den Prozess des Abschieds einzubinden. Gerne empfehlen wir Ihnen Kinderbücher zu diesem Thema und nennen Ihnen hilfreiche Anlaufstellen in unserer Region.

Weitere Fragen? Wir sind für Sie da.

Weiterführende Informationen und Hilfestellungen, die Ihre ganz konkrete Situation betreffen, geben wir Ihnen gerne im persönlichen Gespräch. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns.

Winsen (Luhe)

0 41 71 - 65 27 11

Gedenkportal

Trauerfall? Jetzt anrufen

0 41 71 - 65 27 11