Eine gute Bestattung ist eine große Herausforderung
– organisatorisch und emotional
Arne Behr – Inhaber / Geschäftsführer
Wenn Sie auf der Suche nach einem Bestatter sind, der im Trauerfall oder bei einer Vorsorge intuitiv die richtigen Fragen stellt, um Ihnen wunschgemäß helfen zu können, sind Sie bei Bestattungen Herzog in Winsen bestens aufgehoben.
Wir sind sehr gute Zuhörer und möchten Sie ermutigen, Ihren eigenen Weg des Abschieds zu gehen. Dabei unterstützen wir Sie gerne mit unserer Erfahrung und unserem Können.
Wir stehen Ihnen gerne zur Seite
– engagiert und einfühlsam
Unsere Erfahrung zeigt, wie wichtig und tröstlich eine feierliche Abschiedszeremonie als Zäsur für die Hinterbliebenen ist – trotz aller Tränen und Trauer. Deshalb möchten wir Sie gerne auf Ihrem ganz eigenen Weg des Loslassens begleiten und Ihnen den Abschied damit so weit wie möglich erleichtern.
Unser Team
Arne Behr
Inhaber / Geschäftsführer
Arne Behr ist als verbandgeprüfter Bestatter Ihr kompetenter Ansprechpartner in allen Fragen rund um die Bestattung und Bestattungsvorsorge. Er hat jahrelange Erfahrung und ist in der Region für seine offene und zugewandte Art bekannt. Bereits seit 2001 ist Arne Behr in Winsen und Umgebung als Bestatter tätig – nun ist er als Geschäftsführer und Inhaber von Bestattungen Herzog für Sie da.
Friedrich-Wilhelm Oberheide
Bestattermeister/Theologe
Friedrich-Wilhelm Oberheide ist als evangelischer Theologe, geprüfter Bestatter (HWK), Bestattermeister/Funeralmaster (HWK) und Trauerbegleiter ein Bestatter mit Leib und Seele. Durch seine Empathie und Offenheit findet er schnell den richtigen Zugang zur Trauer der Menschen und zu ihren Wünschen. Besonders wichtig ist ihm der seelsorgerische Aspekt seiner Arbeit – und das auch über die Bestattung hinaus.
Anja Hinrichs
Anja Hinrichs ist mit ihrer Berufs- und Lebenserfahrung eine große Bereicherung für unser Team. Ansprechend gestaltete Verabschiedungen und Trauerfeiern sind ihr sehr wichtig, hier zeigt sich ihre Kreativität. Sie steht ihnen in der persönlichen Beratung im Trauerfall und bei Vorsorgen kompetent und einfühlend zur Seite. Frau Hinrichs ist geprüfte Bestatterin (HWK).
Unser Haus
Wir alle heißen Sie in unserem Bestattungshaus direkt am Friedhof herzlich willkommen.
Es ist komfortabel ausgestattet und wird durch unseren eigenen Abschiedsraum auf dem Friedhof optimal ergänzt. Ein Café und eine Gärtnerei sind gleich nebenan, ausreichend Parkplätze stehen zur Verfügung.
Engagement für einen besonderen Abschied
– persönlich und feierlich
Selbstverständlich bieten wir Ihnen alle Leistungen eines modernen Bestattungsinstituts – von der behutsamen Überführung und fachgerechten hygienischen Versorgung des Verstorbenen über die Erledigung sämtlicher Formalitäten und die komplette Organisation und Durchführung der Trauerfeier bis zur Begleitung auf dem Friedhof.
Dabei übernehmen wir gerne auch den Trauerdruck, organisieren eine Aufbahrung und bestellen Blumenschmuck, Musik, Trauercafé oder Steinmetz. Das Wichtigste aber ist das intensive Trauergespräch mit Ihnen, um dem Verstorbenen eine ganz persönliche Abschiedsfeier und eine Bestattung nach Wunsch zu ermöglichen. Erst, wenn alles in Ruhe besprochen ist, erstellen wir Ihnen ein verbindliches Angebot.
Bestattungsarten
Für die letzte Ruhestätte gibt es heute vielfältige Möglichkeiten. Wer statt einer klassischen Erdbestattung eine Einäscherung bevorzugt, hat als Beisetzungsorte für die Urne den Friedhof, einen Bestattungswald oder die offene See zur Auswahl. Wir beraten Sie gerne ausführlich zu den Bestattungsarten, detaillierte Informationen zu den Friedhofsgräbern finden Sie hier.
Welche Dokumente werden benötigt?
- Personalausweis des Verstorbenen
- Todesbescheinigung
- Bei Verheirateten: Familienstammbuch, Heirats- oder Lebenspartnerschaftsurkunde
- Bei Ledigen: Geburtsurkunde
- Bei Geschiedenen: Heiratsurkunde und Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
- Bei Verwitweten: Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehegatten
- Renten- oder Pensionsnummer/n
- Versichertenkarte der Krankenkasse
- Ggf. Versicherungspolicen und Unterlagen zur Bestattungsvorsorge
Gerne helfen wir Ihnen, eventuell fehlende Unterlagen zu besorgen.
Unsere Online-Services
– organisieren, trauern & erinnern
Bei Bestattungen Herzog sind wir nicht nur persönlich für Sie da, sondern unterstützen Sie auch rund um die Uhr online in unserem digitalen Kunden-Center.
Hier können Sie viele wichtige Dinge im Trauerfall per Mausklick regeln, Erinnerungen an den Verstorbenen bewahren und auch Ihre Trauerdrucksachen mit uns abstimmen. Zu jeder Zeit, bequem von zu Hause aus. Selbstverständlich stellen wir Ihnen auch gerne alle Online-Services persönlich vor – wir freuen uns auf Ihren Anruf:
Tel. 0 41 71 - 65 27 11.
Sie haben noch keine Login-Daten?
Sprechen Sie uns einfach an – wir senden Ihnen zur Registrierung eine E-Mail.
Unsere Online-Services im Kunden-Center
- Kostenfreie Gedenkseite – gemeinsam trauern & erinnern
- Persönlicher Abmelde-Assistent – ein ganzes Jahr lang Ab- & Ummeldungen einfach online durchführen
- Fotobuch-Software „Das Erinnerungsbuch“ – mit Familie und Freunden ein einzigartiges Andenken entwerfen
- Trauerdruck-Abstimmung – schnell & einfach online
Abschiednehmen heißt auch den Tod begreifen
– bewusst und mutig
Es fällt vielen Menschen leichter, den Tod eines Angehörigen zu begreifen, wenn sie sich wirklich ganz bewusst von ihm verabschieden. Beteiligen Sie sich deshalb gerne aktiv an den Vorbereitungen und berühren Sie dabei vielleicht sogar ohne Scheu den Verstorbenen. Äußern Sie auch ganz offen Ihre Ideen für die Trauerfeier und Beisetzung. Wir schauen dann gemeinsam, was möglich und im Sinne des Verstorbenen ist. Eine stimmungsvolle Alternative zur großen Trauerfeier ist zum Beispiel ein kurzes Gedenken mit Musik und Diafilm.
Für die Verabschiedung im privaten Rahmen ermöglichen wir Ihnen eine offene Aufbahrung, die auch nach eigenen Vorstellungen gestaltet werden kann. Zusätzlich bieten wir Ihnen mit einer kostenlosen persönlichen Gedenkseite in unserem Gedenkportal eine geschützte Plattform, um sich auch online mit der Trauergemeinschaft auszutauschen und den Verstorbenen zu ehren.
Öffnen Sie das Tor zu gemeinsamen Erinnerungen
– Trauer teilen tröstet und hilft!
Hier im Gedenkportal stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, wie Sie einen lieben Verstorbenen ehren und gemeinsam mit anderen die Erinnerungen an ihn lebendig halten können. Der Inhaber der Seite erhält bei jedem neuen Beitrag eine Nachricht und entscheidet, ob dieser dauerhaft sichtbar bleibt.
Zur Person
Schreiben Sie hier biographische Stichpunkte, kleine Anekdoten oder charakteristische Merkmale des Verstorbenen auf und machen Sie so die wichtigsten Facetten seines Lebens sichtbar.
Kerzen
Zeigen Sie Ihre Verbundenheit mit dem Verstorbenen und zünden Sie eine virtuelle Kerze für ihn an. Dabei hinterlassen Sie ihm mit ein paar Worten des Abschieds oder der Erinnerung einen bleibenden liebevollen Gruß. Diese Funktion können Sie beliebig oft nutzen.
Kondolenzbuch
Richten Sie im Kondolenzbuch jederzeit persönliche Gedanken, Erinnerungen und Wünsche an die Hinterbliebenen.
Album
Erstellen Sie zusammen mit anderen Familienmitgliedern, Freunden und Bekannten ein umfassendes virtuelles Album aus Erinnerungsfotos und teilen Sie dieses mit Ihren Lieben.
Erinnerungsbücher gestalten
Gestalten Sie mit öffentlichen Inhalten einer Gedenkseite und eigenen Fotos ein Erinnerungsbuch und bestellen Sie es direkt nach Hause.
Social-Media-Anbindung
Jede Gedenkseite können Sie auf Facebook und Twitter mit Freunden und Bekannten teilen.
Erinnerungsbücher gestalten
Gemeinsam mit Familie, Freunden und Bekannten des Verstorbenen das Album eines Lebens gestalten, online bearbeiten, teilen – als Fotobuch drucken lassen und direkt nach Hause bestellen.
Sie finden verschiedene Designs und Formate zur Auswahl, können öffentliche Beiträge der Gedenkseite mit eigenen Bildern kombinieren und Alben einfach speichern, teilen, weiterbearbeiten.
Ein Vorsorgevertrag gibt Ihnen Sicherheit
– selbstbestimmt und vorausschauend
Auch wenn Sie das Leben noch in vollen Zügen genießen, lohnt es sich, Ihre Vorstellungen von Ihrer eigenen Bestattung einmal konkret festzuhalten. Denn die Gewissheit, den letzten Weg des Abschieds nach Wunsch zu gehen, gibt nicht nur Ihnen selbst ein gutes Gefühl, sondern auch Ihren Angehörigen.
In einem vertrauensvollen Vorsorgegespräch ermitteln wir gemeinsam, was Ihnen zusagt – von der Art der Bestattung über die Größe und Gestaltung der Trauerfeier bis zur Grabepflanzung. Sie entscheiden, wie weit Sie dabei ins Detail gehen möchten. Für eine finanzielle Absicherung der Bestattung bieten wir Ihnen einen Vorsorgevertrag mit verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten, zum Beispiel durch die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG.
Alles lässt sich verbindlich regeln
– rechtlich und medizinisch
Mindestens genauso sinnvoll wie eine frühzeitige Bestattungsvorsorge sind folgende Überlegungen: Wem kann man bei schwerer Krankheit oder nachlassenden Kräften Entscheidungen über das eigene Wohlergehen anvertrauen? Welche medizinischen lebensverlängernden Maßnahmen werden gewünscht und welche nicht? Wie soll einmal der eigene Nachlass geregelt werden?
Lesen Sie unten grundsätzliche rechtliche Informationen zu diesen Themen. Weitere Einzelheiten und konkrete Formulierungshilfen finden Sie beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz:
Testament
In Ihrem Testament bestimmen Sie, was mit Ihrem Vermögen und Besitz im Todesfall geschehen soll. Es gibt zwei Möglichkeiten ein rechtskräftiges Testament zu verfassen: Zum einen das „eigenhändige Testament“. Es muss vom Testierenden handschriftlich auf Papier niedergeschrieben werden, sollte Ort und Datum enthalten und muss Ihre persönliche Unterschrift mit vollem Vor- und Nachnamen tragen. Die Alternative ist das „notarielle Testament“, das von einem Notar beurkundet wird. Selbstverständlich können Sie Ihr Testament jederzeit widerrufen.
Erbrecht
Sofern Sie nicht durch ein Testament Ihre Erben bestimmt haben, legt der Gesetzgeber eine Erbenreihenfolge fest: Erben erster Ordnung sind Kinder, Ehepartner und Enkel. In einer Zugewinngemeinschaft erbt der Ehepartner mindestens die Hälfte. Die andere Hälfte wird unter den ehelichen, nicht ehelichen und adoptierten Kindern bzw., falls diese nicht mehr leben, unter deren Kindern zu jeweils gleichen Teilen aufgeteilt. Erben zweiter Ordnung sind Eltern, Geschwister und deren Kinder. Sie erben nur dann, wenn es keine direkten Nachkommen des Erblassers gibt. Gibt es auch keine Erben zweiter Ordnung, geht das Vermögen an die Erben dritter Ordnung – die Großeltern, Onkel, Tanten, Cousins und Cousinen.
Vorsorgevollmacht
Mit einer Vorsorgevollmacht beauftragen Sie eine Person Ihres Vertrauens, stellvertretend für Sie sämtliche oder einzelne festgelegte Entscheidungen zu treffen und Verträge abzuschließen oder zu kündigen, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Für bestimmte Geschäfte, insbesondere Grundstücksgeschäfte, ist eine notarielle Vorsorgevollmacht notwendig, für andere Vermögensgeschäfte, insbesondere Bankgeschäfte aller Art, zumindest eine schriftliche Vollmacht. Abschließend sollte eine Vorsorgevollmacht immer mit einer Patientenverfügung kombiniert werden, um auch gesundheitliche Aspekte zu klären.
Patientenverfügung
Mit einer Patientenverfügung treffen Sie Vorsorge für den Fall, dass Sie eines Tages nicht mehr in der Lage sein sollten, Entscheidungen über Ihre medizinische Behandlung zu treffen. Sie dient dazu, Ihrem behandelnden Arzt Anhaltspunkte dafür zu geben, welche ärztliche Behandlung Sie unter welchen Bedingungen wünschen oder ablehnen. Eine solche Patientenverfügung kann mit einer notariellen Vorsorgevollmacht verbunden, aber auch isoliert und privatschriftlich erstellt werden.
Vorsorgevertrag
In einem Vorsorgevertrag können Sie von der Bestattungsart über den Ort der Beisetzung und das Sarg- und / oder Urnenmodell bis zum Ablauf der Trauerfeier viele individuelle Details festhalten. Wichtig: Ihre Angehörigen müssen von diesem Vertrag Kenntnis haben! Mit einem Vorsorgevertrag entlasten Sie Ihre Angehörigen aber nicht nur emotional. Er bietet Ihrer Familie auch finanzielle Absicherung, denn Sie können ihn mit einer Einmalzahlung auf ein Treuhandkonto oder einer regelmäßigen oder einmaligen Zahlung in eine Sterbegeldversicherung kombinieren. In einem persönlichen Gespräch informieren wir Sie gerne näher über dieses Thema.
Bitte beachten Sie:
Wir weisen darauf hin, dass Sie auf dieser Homepage lediglich allgemeine Informationen finden. Die Informationen können weder eine Rechtsberatung ersetzen noch berücksichtigen sie die jeweiligen besonderen Gegebenheiten des Einzelfalles. Für eine konkrete Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.
Nähere Informationen helfen weiter
– vielseitig und aktuell
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Fragen & Antworten
– Erste Orientierungshilfen für Sie
Rund um einen Trauerfall, rund um die Planung einer Beerdigung fühlen sich die meisten Menschen verunsichert und stellen sich viele Fragen. Auf einige besonders häufig gestellte Fragen zum Thema Bestattung geben wir Ihnen an dieser Stelle erste Antworten.
Weiterführende Informationen und Hilfestellungen, die Ihre ganz konkrete Situation betreffen, geben wir Ihnen gerne im persönlichen Gespräch. Schreiben Sie uns gerne eine Nachricht oder rufen Sie uns an: 0 41 71 - 65 27 11
Was muss ich im Sterbefall tun?
Bei einem Sterbefall zu Hause rufen Sie bitte zunächst den Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Nummer 116 117 an. Dieser stellt den Tod fest und Sie erhalten einen Totenschein (auch: Todesbescheinigung). Anschließend rufen Sie uns von Bestattungen Herzog unter der Nummer 041 71 - 65 27 11 an, um die nächsten Schritte zu besprechen.
Bei einem Sterbefall im Krankenhaus, in einer Pflegeeinrichtung oder in einem Hospiz kümmert sich das dortige Personal darum, den Totenschein einzuholen und den Bestatter zu benachrichtigen. Als bestattungspflichtige Angehörige können Sie den Bestatter anschließend aber auch noch einmal wechseln – oder bereits im Vorwege uns von Bestattungen Herzog als Bestatter Ihres Vertrauens angeben.
Wie lange darf ein Verstorbener zu Hause bleiben?
In den meisten Bundesländern, so auch bei uns in Niedersachsen, sollte der Verstorbene binnen 36 Stunden nach Feststellung des Todes in eine Leichenhalle oder zum Bestatter überführt werden. Möchten Sie sich mehr Zeit für die Abschiednahme im Trauerhaus nehmen, besteht meist auch die Möglichkeit, eine Verlängerung dieser Frist zu beantragen. Gerne sind wir von Bestattungen Herzog Ihnen dabei behilflich.
Wie erkenne ich einen guten Bestatter?
Bestattung ist Vertrauenssache – einen guten Bestatter erkennen Sie an der Qualifikation, aber auch und vor allem daran, dass er Ihnen gegenüber in allen Belangen transparent arbeitet. Ein seriöser Bestatter erstellt Ihnen einen aussagekräftigen Kostenvoranschlag und gibt Ihnen die Möglichkeit, ihn zunächst noch mit einem anderen Bestatter zu vergleichen. Fragen Sie auch, ob Sie einen Blick in die Versorgungsräumlichkeiten werfen dürfen und wie weit Sie sich persönlich in die Bestattung einbringen können. Zu guter Letzt, erkundigen Sie sich im Bekanntenkreis, welche Erfahrungen gemacht wurden – und nicht zu vergessen: Hören Sie auf Ihr Bauchgefühl.
Welche Aufgaben übernimmt Bestattungen Herzog für mich?
Als Ihr Bestatter beraten wir Sie zu allen Entscheidungen rund um die Beerdigung, außerdem überführen wir den Verstorbenen, versorgen ihn und betten ihn ein. Wir gestalten den Trauerdruck, schalten die Anzeige in den Zeitungen und übernehmen die Organisation der Abschiednahme, Trauerfeier und Beisetzung samt aller Absprachen mit weiteren Dienstleistern.
Die Leistungen von Bestattungen Herzog im Überblick:
- Ausführliche Beratung inklusive Kostenvoranschlag
- Organisation und Durchführung von Trauerfeiern und Beisetzungen in ganz Deutschland
- In- und Auslandsüberführungen
- Hygienische und kosmetische Versorgung der Verstorbenen
- Breites Angebot an Särgen, Urnen, Bestattungswäsche und Zubehör
- Terminabsprachen mit Kirchen, Friedhöfen und Dienstleistern
- Gestaltung der Trauerfeier inklusive Blumen, Dekoration und Musik
- Vermittlung von kirchlichen und weltlichen Trauerrednern sowie von Floristen und Musikern
- Vermittlung des Trauerkaffees
- Vermittlung von Steinmetzen und Grabpflegediensten
- Gestaltung und Druck von individuellen Trauerkarten, Traueranzeigen und Danksagungen
- Beurkundung des Sterbefalls und sämtliche Behördengänge
- An- und Abmeldungen bei Versicherungen, Rententrägern, Ämtern und Dienstleistern
- Hilfe bei der Beschaffung sämtlicher Dokumente
- Antrag auf Rentenvorschusszahlung und Hinterbliebenenrente
- Anträge für Versicherungsleistungen
- Umfassende Beratung zur Bestattungsvorsorge
- Abschluss von Treuhandverträgen zur Vorsorgefinanzierung
Was passiert nach dem Tod mit den „digitalen Fußspuren“?
In Zeiten von sozialen Netzwerken, Online-Shopping, Multimedia-Diensten und virtuellen Konten darf eines nicht vergessen werden: der digitale Nachlass, den ein Internetnutzer seinen Hinterbliebenen samt möglicher Guthaben und Verbindlichkeiten vererbt. Ihr Team von Bestattungen Herzog unterstützt Sie auch hierbei und prüft, ob ein Account, eine Mitgliedschaft oder ein Vertrag mit dem Verstorbenen besteht. Dabei können Sie bestimmen, ob die ermittelten Konten gekündigt oder auf Sie übertragen werden. Social-Media-Profile können deaktiviert oder, bei Facebook, in einen Gedenk-Modus gesetzt werden. Auch Guthaben und andere Vermögenswerte können mit Hilfe des Bestatters ermittelt und auf Sie beziehungsweise die Erben übertragen werden. Jeglicher Zugriff durch Dritte wird damit ausgeschlossen.
Welche Bestattungsarten gibt es und welche davon sind in Deutschland möglich?
Grundsätzlich gibt es nur zwei Bestattungsarten: die Erdbestattung im Sarg und die Feuerbestattung, bei der der Verstorbene zunächst im Sarg kremiert wird und anschließend die Beisetzung der Asche stattfindet. Während die Beerdigung im Sarg nur auf kirchlichen oder städtischen Friedhöfen stattfinden kann, gibt es für Urnenbeisetzungen beziehungsweise das Verstreuen der Asche weitere Möglichkeiten. Die bekannteste ist die Seebestattung in bestimmten Bestattungsgebieten der Nordsee, Ostsee oder einem der Weltmeere. Darüber hinaus zählen die Baumbestattung oder Waldbestattung in einem Bestattungswald zu beliebten Beisetzungsformen.
Einige unserer Nachbarländer bieten weitere Beisetzungsmöglichkeiten wie etwa das Verstreuen der Asche in Flüssen, auf einer Alm oder aus einem Heißluftballon heraus. Sonderfälle sind die Diamantbestattung und die Weltraumbestattung, bei denen nur ein kleiner Teil der Asche auf diese Weise bestattet wird. Die verbleibende Asche wird nach Ihren Vorstellungen beigesetzt. Wir von Bestattungen Herzog beraten Sie gerne näher.
Warum gibt es überall unterschiedliche Grabarten?
Welche Grabarten an einem Ort oder auf einem Friedhof angelegt werden, entscheidet immer der jeweilige Friedhofsträger. Klassische Grabarten sind das Wahlgrab und das Reihengrab. Auch Rasengräber mit oder ohne Namensnennung (auch: anonyme Beisetzung) werden häufig angeboten. Ob es darüber hinaus Partnergräber, gärtnerisch gepflegte Themenanlagen, Baumbestattungen oder weitere Grabarten gibt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Neben der Beschaffenheit des Friedhofs spielen die Nachfrage durch die Bevölkerung und uns Bestatter sowie das Zusammenspiel von Friedhofsträgern, örtlichen Friedhofsgärtnern und Steinmetzen eine Rolle.
Was sind „Ruhezeiten“ und warum sind sie auf den Friedhöfen so unterschiedlich?
Die Ruhezeit ist die Mindestnutzungsdauer einer Grabstelle. Nach Ablauf der Ruhezeit werden Reihengräber eingeebnet und neu belegt. Bei Wahlgräbern kann die Nutzungsdauer über die Ruhezeit hinaus verlängert werden. Dass die Ruhezeiten auch von Friedhof zu Friedhof variieren, hängt mit der unterschiedlichen Bodenbeschaffenheit zusammen. So muss die Ruhezeit so bemessen sein, dass Sarg und Leichnam vollständig vergehen können. In den Bestattungsgesetzen der Länder sind darüber hinaus unterschiedliche Mindestruhezeiten festgesetzt, die zwischen 15 und 30 Jahren liegen, wobei die Ruhezeit für Urnengräber kürzer sein kann als bei einer Erdbestattung. Bei uns in Niedersachsen beträgt die Ruhezeit mindestens 20 Jahre.
Kann ich mir den Termin für die Kremierung meines verstorbenen Angehörigen aussuchen?
Einige Krematorien bieten in der Tat die Einäscherung zu einem Wunschtermin an, sodass Sie zu der Zeit vor Ort oder zumindest in Gedanken bei dem Verstorbenen sein können. Gerne geben wir von Bestattungen Herzog Ihren Wunschtermin an das Krematorium weiter.
Kann ich der Kremierung meines Angehörigen beiwohnen?
Ob und in welcher Form Sie bei der Einäscherung dabei sein können, hängt vom jeweiligen Krematorium ab. Es gibt Krematorien mit einer Trauerhalle oder einem Andachtsraum, von wo aus die Angehörigen der Übergabe des Sarges an das Feuer beiwohnen können. Diese Zeremonie kann auch je nach Krematorium mit einer Andacht und von Musik begleitet werden.
Warum ist für die Feuerbestattung auch ein Sarg notwendig?
Ein Sarg wird bei der Feuerbestattung aus Achtung vor dem Verstorbenen und aus hygienischen Gründen verwendet. Ein weiterer wesentlicher Grund ist, dass der Leichnam ohne Sarg nicht vollständig verbrennen würde. Dieser Prozess setzt erst ein, wenn der Sarg sich durch die hohe Temperatur im Ofen selbst entzündet hat.
Darf ich die Urne mit nach Hause nehmen?
In Deutschland darf die Asche des Verstorbenen grundsätzlich nicht an die Angehörigen übergeben werden. Sie ist auf einem Friedhof beziehungsweise in dafür vorgesehenen Wald- oder Meeresgebieten beizusetzen und darf auch nur von Bestattern beziehungsweise Seebestattungsreedereien dorthin überführt werden. Im Land Bremen darf die Asche von Personen, deren Hauptwohnsitz bei ihrem Tod in diesem Bundesland gemeldet war, unter bestimmten Umständen auf einem Privatgrundstück beigesetzt werden. Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie dazu Fragen haben.
Gibt es die Möglichkeit, ein Krematorium zu besichtigen?
Ja, viele Krematorien können besichtigt werden. Die Rahmenbedingungen sind unterschiedlich. Einige Bereiche sind gegebenenfalls nur in Begleitung eines Bestatters oder eines Mitarbeiters des Krematoriums zugänglich, andere gar nicht. Einige Krematorien veranstalten regelmäßig einen Tag der offenen Tür, bei dem interessierte Besucher an Führungen und Informationsveranstaltungen teilnehmen können. Gerne informieren wir Sie über die Möglichkeiten in den Krematorien unserer Region.
Kann ich bei der Seebestattung dabei sein und den Beisetzungsort wieder besuchen?
Ja, die Hinterbliebenen können bei der Seebestattung dabei sein und der Übergabe der Urne an die See beiwohnen. Wie viele Personen mit an Bord gehen können, ist unterschiedlich. Wenn Sie sich für eine Seebestattung interessieren, geben wir von Bestattungen Herzog Ihnen gerne weitere Informationen zu den Möglichkeiten im von Ihnen gewünschten Seegebiet. Nach der Seebestattung erhalten Sie als Angehörige eine Karte mit den genauen Koordinaten der Beisetzung. So können Sie den Beisetzungsort jederzeit aufsuchen. Die Reedereien bieten in der Regel auch Gedenkfahrten dorthin an.
Was kostet eine Bestattung?
Wie viel eine Bestattung kostet, lässt sich nicht pauschal beantworten, denn die persönlichen Vorstellungen des Verstorbenen und der Angehörigen spielen eine entscheidende Rolle. Wir von Bestattungen Herzog nehmen uns Zeit, über Ihre Vorstellungen zu sprechen, beraten Sie ausführlich und erstellen Ihnen dann eine detaillierte Kostenaufstellung. Grundsätzlich lassen sich die Kosten in drei Bereiche unterteilen:
- Unsere Bestattungsleistungen, inklusive Kauf eines Sarges und gegebenenfalls einer Urne
- Kommunale und kirchliche Gebühren (z. B. Kosten für die Grabstelle und die Ausstellung der Sterbeurkunde)
- Auslagen für weitere Dienstleister, wie etwa Floristen, Redner, Musiker. In diesen Bereich fallen auch die Kaffeetafel und die Schaltung der Traueranzeige in der Tagespresse
Wer muss für die Bestattungskosten aufkommen?
Die Kosten der Bestattung muss der Bestattungspflichtige tragen. Und das sind in der Rangfolge der Ehegatte, der Lebenspartner, die volljährigen Kinder, die Eltern, die volljährigen Geschwister, die Großeltern oder die volljährigen Enkelkinder. Sollten alle Bestattungspflichtigen ein Einkommen unterhalb des Sozialhilfesatzes haben, kann beim zuständigen Sozialamt ein Antrag auf Bestattungsbeihilfe gestellt werden. Bewilligt die Behörde die volle Beihilfe, wird nach einem festgelegten Satz die kostengünstigste Beerdigung durchgeführt.
Kann ich eine Bestattung auch in Raten bezahlen?
Wenn Sie die Kosten für eine Bestattung nach Ihren Vorstellungen nicht sofort vollständig aufbringen können, ermöglichen wir von Bestattungen Herzog Ihnen gerne eine Ratenzahlung. Darüber hinaus können wir natürlich auch gemeinsam mit Ihnen schauen, wo Sie gegebenenfalls Geld bei der Beerdigung sparen können. Wichtig ist, dass Sie nicht aus Kostengründen auf einen festen Erinnerungsort oder eine würdevolle Trauerfeier verzichten müssen.
Was ist, wenn ich die Beerdigung nicht bezahlen kann?
Sind Sie als bestattungspflichtiger Angehöriger nicht in der Lage, für die Kosten einer angemessenen Bestattung aufzukommen und kann der Betrag auch nicht aus dem Erbe aufgebracht werden, ist es möglich, beim Sozialamt einen Antrag auf Übernahme von Beerdigungskosten nach SGB XII, § 74 zu stellen. Es werden nur Kosten für eine ortsüblich angemessene Bestattung übernommen.
Was muss ich beachten, wenn ich einen verstorbenen Angehörigen zu Hause aufbahren möchte?
In den meisten Bundesländern, so auch bei uns in Niedersachsen, dürfen Sie einen Verstorbenen Angehörigen bis zu 36 Stunden zu Hause behalten und können ihn dort zur Abschiednahme aufbahren. Beachten Sie dabei, dass es in dem entsprechenden Zimmer nicht zu warm ist und decken Sie den Toten am besten nur mit einem Laken zu. Gerne können Sie auch uns von Bestattungen Herzog anrufen, damit wir Ihnen weitere Tipps geben oder Ihnen helfen, den Verstorbenen aufzubahren.
Wie kann ich mich in die Ausgestaltung der Bestattung einbringen?
Die Möglichkeiten, sich als Hinterbliebene in die Bestattung einzubringen, sind vielfältig. Zunächst einmal besprechen wir dafür Ihre persönlichen Wünsche, die wir für Sie umsetzen können, aber natürlich dürfen Sie auch selbst aktiv werden: Angehörige können beim Waschen und Einkleiden des Verstorbenen helfen, Geschenke mit in den Sarg legen, Sarg oder Urne gestalten und die Dekoration für die Trauerfeier selbst entwerfen. Hinterbliebene können bei der Trauerfeier sprechen oder musizieren und den Sarg oder die Urne zum Grab tragen. Wie Sie sich im konkreten Fall in die Gestaltung der Bestattung einbringen können und möchten, ist bei Bestattungen Herzog immer auch Thema des Trauergesprächs. Sprechen Sie mit uns einfach über Ihre Vorstellungen.
Was gehört zum Trauerdruck und kann ich die Traueranzeige auch selbst gestalten?
Zum Trauerdruck gehören Anzeigen, die in der Tagespresse geschaltet werden, Trauerbriefe, Einladungen zum Trauerkaffee und Danksagungen, die Sie persönlich verschicken, und Sterbebildchen, die bei der Trauerfeier ausgelegt oder verteilt werden. Welche Formen des Trauerdrucks Sie nutzen möchten, entscheiden Sie. Gerne geben wir von Bestattungen Herzog Ihnen Anregungen und übernehmen die Umsetzung. Früher gab es gerade bei der Traueranzeige in der Tagespresse zahlreiche Konventionen. Inzwischen wird es jedoch immer beliebter, auch eigene Text- und Bildideen oder Gestaltungsvorschläge einzubringen. Allein bezüglich des Formats, sind wir an die Vorgaben der örtlichen Zeitungen gebunden. Bei der Gestaltung von Trauerdruck, den Sie persönlich verschicken, haben Sie natürlich vollkommen freie Hand.
Was ist ein Online-Gedenkportal?
Ein Online-Gedenkportal bietet Ihnen die Möglichkeit, den Verstorbenen auf vielfältige Weise zu ehren und gemeinsam mit Angehörigen, Freunden und Bekannten Erinnerungen zu teilen. Bestattungen Herzog richtet für Ihren verstorbenen Angehörigen kostenfrei eine persönliche Gedenkseite ein. Hier können Sie und alle Menschen, die mit Ihnen trauern, zu jeder Zeit und von überall auf der Welt Kerzen entzünden und Worte des Gedenkens hinterlassen oder Fotos aus dem gemeinsamen Leben teilen. Außerdem können wir hier auch noch einmal die Traueranzeige veröffentlichen.
Ein besonderer Service unseres Hauses: In unserem Gedenkportal können Sie außerdem mit einer Online-Fotobuchsoftware Erinnerungsbücher mit Bildern und Kondolenzen von der persönlichen Gedenkseite Ihres Angehörigen erstellen.
Darf ich den Sarg meines verstorbenen Angehörigen selbst mit zum Grab tragen?
Wenn Sie dem Verstorbenen auf diese Weise einen letzten Dienst erweisen möchten, können Sie den Sarg gemeinsam mit Verwandten oder Freunden gerne auch selbst tragen. Zum Beispiel von der Trauerhalle zum Bestattungsfahrzeug oder auf dem Friedhof vom Bestattungsfahrzeug zum Grab. Bei einer Feuerbestattung dürfen Sie natürlich auch die Urne selbst zum Grab tragen.
Können bei Bestattungen Herzog auch verstorbene Frauen von Frauen versorgt werden?
Ja, ob aus persönlichen oder religiösen Gründen der Wunsch besteht, dass eine Verstorbene von einer Frau für die letzte Reise vorbereitet wird – es ist uns ein Anliegen, diesem Wunsch nachzukommen.
Ich habe bestimmte Vorstellungen zu meiner eigenen Beerdigung – wie kann ich das festlegen?
Wenn Sie besondere Wünsche für die eigene Bestattung haben, sollten Sie grundsätzlich frühzeitig mit Ihren Angehörigen darüber reden. Zudem empfiehlt sich eine Bestattungsvorsorge. Mit Ihrem persönlichen Vorsorgeberater bei Bestattungen Herzog können Sie Ihre Ideen zu Abschiednahme und Beerdigung besprechen und dann sämtliche Details vertraglich mit ihm festlegen. Wir werden dann später bei Ihrer Bestattung alles nach Ihren Wünschen ausführen. Gerade bei ganz persönlichen Wünschen ist eine Bestattungsvorsorge ratsam, damit es unter den Hinterbliebenen nicht zu Unstimmigkeiten kommt, welche Form der Verabschiedung Ihnen am ehesten gerecht wird.
Ist eine finanzielle Bestattungsvorsorge wirklich notwendig?
Grundsätzlich ist es sinnvoll, seine Bestattungswünsche finanziell im Rahmen der Bestattungsvorsorge abzusichern, denn das hierbei zurückgelegte Geld ist für Ihre spätere Bestattung zweckgebunden und sicher vor dem Zugriff Dritter wie etwa dem Sozialamt. Darüber hinaus schützen Sie durch die finanzielle Bestattungsvorsorge Ihre Angehörigen vor den Kosten der Beerdigung und können sicher gehen, dass Ihre Wünsche rund um die eigene Beerdigung später auch garantiert umgesetzt werden. Schließlich sind die Kosten für eine Bestattung nicht unerheblich. Der Preis setzt sich zusammen aus den Kosten für unsere Arbeit als Bestatter, aus den Gebühren für Ämter, Arzt, Friedhof und – bei einer Einäscherung – für das Krematorium. Hinzu kommen die Kosten für den Steinmetz, die Grabpflege, den Trauerdruck, den Blumenschmuck sowie für die Bewirtung nach der Trauerfeier. Da kommt einiges für die Hinterbliebenen zusammen. Die tatsächliche Höhe der Bestattungskosten richtet sich dabei nach Ihren persönlichen Wünschen für die Ausgestaltung der Trauerfeier und Beerdigung.
Kann ich Kinder mit zur Beerdigung bzw. zur Abschiednahme am offenen Sarg bringen?
Jedes Kind reagiert anders, aber grundsätzlich empfehlen wir von Bestattungen Herzog, Kinder mit zur Beerdigung zu bringen. Auch wenn sie nicht alles verstehen, möglicherweise überfordert sind oder sich vielleicht sogar zwischendurch langweilen – sich in der Zeit der Trauer ausgegrenzt zu fühlen, würde in jedem Fall schwerer wiegen. Denn das, was wir nicht kennen und nicht verstehen, macht den Großen wie den Kleinen häufig Angst. Bedenken Sie auch: Der Abschied ist ein einmaliger unwiederbringlicher Moment und ein wichtiger Schritt in der Trauerverarbeitung, der helfen kann, den Verlust zu akzeptieren. In unser langjährigen Arbeit als Bestatter haben wir gelernt, dass die Erwachsenen gerade im Umgang mit dem Tod noch viel von Kindern lernen können. Sie gehen oftmals ganz natürlich mit dem Tod um und begreifen ihn als etwas, was zum Leben eben dazugehört und irgendwann eintritt.
Wie erkläre ich meinem Kind, was es bedeutet „tot“ zu sein?
Ob und wie ein Kind begreift, was es bedeutet, tot zu sein, hängt ganz vom Alter und von der Persönlichkeitsentwicklung des Kindes ab. Auch ist es ein Unterschied, ob es sich um jemand Nahestehenden oder um einen Fremden handelt und ob jemand plötzlich oder nach längerer Krankheit verstorben ist. Gerne empfehlen wir Ihnen Kinderbücher zu diesem Thema und nennen Ihnen hilfreiche Anlaufstellen in unserer Region.
Wir sind Tag und Nacht
für sie erreichbar
Bestattungen Herzog
Lüneburger Straße 29
21423 Winsen (Luhe)
Telefon: 0 41 71 - 65 27 11
Fax 0 41 71 - 65 27 13
E-Mail beratung@bestattungen-herzog.de